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StuB 22/2003 S. 1038

Ernstliche Zweifel im Hinblick auf § 5a Abs. 2 EStG bei Rückzahlung der „Liquiditätsbeihilfe” aus künftigen Erlösen

Wird die Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung von künftigen Veräußerungsgeschäften abhängig gemacht, können gem. (Beschw. eingel., BFH-Az.: X B 89/03, EFG 2003 S. 1177) die Voraussetzungen für einen Passivierungsaufschub nach § 5 Abs. 2a EStG vorliegen, so dass eine AdV ohne Sicherheitsleistungen trotz ernstlicher Zweifel (bei Gefährdung des Steueranspruchs und Möglichkeit einer Sicherheitsleistung) nicht in Betracht kommt (Bezug: § 5 Abs. 2a EStG; § 69 FGO).▶VT 1107/03

Praxishinweise: (1) Eine KG hatte ihren Arbeitnehmern Versorgungszusagen gegeben und dafür eine Pensionsrückstellung gebildet. Infolge Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnis- S. 1039se war die KG nicht mehr in der Lage, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. In einem Arbeits...