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Einkommen-/Lohnsteuer | Rabattfreibetrag bei verbilligter Abgabe von Medikamenten
Der Rabattfreibetrag kommt auch bei der verbilligten Abgabe von Medikamenten an die Belegschaft eines Krankenhauses in Betracht.
§ 8 Abs. 3 EStG S. 1128
Praxishinweise: Entscheidend für die Inanspruchnahme des Rabattfreibetrags (§ 8 Abs. 3 EStG) ist, dass die Ware oder Dienstleistung vom Arbeitgeber als Eigenleistung angeboten wird und nicht überwiegend für den Bedarf der Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht wird. Es soll also lediglich ein überbetrieblicher Belegschaftshandel verhindert werden. Nicht entscheidend ist, ob die Leistungen für das Unternehmen typisch sind bzw. welchen Rang sie in der Betätigung des Unternehmens einnehmen.