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Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungen?
Mit Vorlagebeschluss vom - 13 K 460/01 (BVerfG-Az.: 2 BvL 14/02, EFG 2002 S. 1236) holt das FG Köln die Entscheidung des BVerfG darüber ein, ob die zu § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom (BGBl I S. 402) ergangene Anwendungsregelung des § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 unter dem Gesichtspunkt unzulässiger unechter Rückwirkung mit Art. 20 Abs. 3 des GG insoweit vereinbar ist, als auch private Grundstücksveräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zwei Jahre beträgt und die auf einem nach dem sowie vor dem Beschluss des StEntlG 1999/2000/2002 durch den Bundestag am abgeschlossenen obligatorischen Vertrag oder einem gleichstehenden Rechtsakt beruhen, als private Veräußerungsgeschäfte gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 i. V. mit § 22 Nr. 2 EStG i. d. F. des StEntlG 1...