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Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht bei der Bildung einer Ansparrücklage gem. § 7g EStG
Die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG setzt gem. nrkr. (Beschw. eingel., BFH-Az.: IV B 55/02; EFG 2002 S. 1025) voraus, dass das WG i. S. des § 7g Abs. 1 EStG bereits im Zeitpunkt der Rücklagenbildung seiner Funktion nach konkret bezeichnet und der beabsichtigte Investitionszeitpunkt sowie die Höhe der voraussichtlich anfallenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dokumentiert wird (Bezug: § 7g Abs. 3, 5 und 6 EStG).
Praxishinweise: (1) Der im Aussetzungsverfahren ergangene Beschluss beschäftigt sich mit der Frage der Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht für die Bildung der Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG. Der Antragsteller hatte zum eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG i. H. von 440 000 DM gebildet und als Investitionsvorhaben „EDV-Anlage/Büroausstattung” genannt. Da...