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StuB 21/2004 S. 986

Körperschaftsteuer | Wirtschaftliche Identität und Verlustverrechnung

Dadurch, dass § 8 Abs. 4 KStG zur vergleichenden Betrachtung auf die Körperschaft zum Zeitpunkt der Verlusterzielung abstellt, folgt gem. nrkr. (BFH-Az.: I B 115/04, EFG 2004 S. 1398) zwingend, dass in diesen Vergleich nur Ereignisse eingehen dürfen, die während oder nach der Verlusterzielung, nicht aber vor derselben eingetreten sind.▶VT 802/04

Praxishinweise: (1) Die BBM-GmbH erwarb mit Vertrag vom sämtliche Anteil an der FB-GmbH. Die FB-GmbH hatte nach einem Gewinn in 1995 und in 1996 in 1997 geringfügige Verluste erzielt. Zum ergab sich deswegen kein Verlustvortrag. Für 1998 wurde ein beträchtlicher Verlust ausgewiesen, der nach der Anteilsübertragung entstanden sein soll. Weitere Erkenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang dieser Verlust vor oder nach Anteil...