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Keine ergebniswirksame Rückstellung bei der Zwangseinziehung von GmbH-Anteilen gegen Abfindung
Gem. einem rkr. (EFG 2004 S. 1005) ist es ernstlich zweifelhaft, dass eine GmbH, die Geschäftsanteile ohne vorherigen Erwerb in der Person des ausgeschiedenen Gesellschafters gegen eine Abfindung einzieht, für die der Höhe nach am Bilanzstichtag noch ungewisse Abfindungsverpflichtung eine ergebnismindernde Rückstellung bilden darf (Bezug: § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und 3 Satz 2, § 27 KStG; § 5, § 4 Abs. 1 EStG).▶VT 792/04