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StuB 21/2003 S. 1003

Durchgriffshaftung auf GmbH-Geschäftsführer bei Insolvenzverschleppung

Auf dem Wege der Insolvenzverschleppungshaftung können die Neugläubiger einer GmbH den die InsolvenzantragspflichtS. 1004pflichtwidrig schuldhaft verletzenden Geschäftsführer auf Ausgleich des Schadens in Anspruch nehmen, der ihnen dadurch entsteht, dass sie in Rechtsbeziehungen zu der insolventen Gesellschaft getreten sind. Ob dasselbe auch für gesetzliche Schuldverhältnisse gilt, bleibt offen. Es besteht keine die Vermutung des § 252 Satz 2 BGB auslösende Wahrscheinlichkeit, dass Arbeitnehmer einer insolvent gewordenen GmbH sofort eine Beschäftigung bei einem anderen Unternehmen mit der Folge aufnehmen, dass die Sozialkasse, bei der sie zuvor versichert waren, durch die verspätete Stellung des Insolvenzantrags einen Beitragsausfallschaden erleidet (§§ 252, 823 Abs. 2 BGB; § 64 Abs. 1 GmbHG; ).▶VT 1099/03