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Beschränkung einer Handlungsvollmacht
Wer sich auf die Kenntnis bzw. fahrlässige Nichtkenntnis des Geschäftspartners von Beschränkungen der Handlungsvollmacht eines Mitarbeiters berufen will, muss gem. (BB 2002 S. 1114 = DB 2002 S. 1156) präzise darlegen, aufgrund welcher Umstände der Geschäftspartner die Beschränkung gekannt haben müsste (Bezug: § 54 Abs. 3 HGB).
Praxishinweise: (1) Die Klägerin führte aufgrund eines schriftlich mit dem Vorstand der beklagten AG abgeschlossenen Vertrags Bauarbeiten für die Beklagte durch. Der Vertrag galt für den ersten Bauabschnitt und enthielt eine Schriftformklausel. Für weitere Bauabschnitte erteilte L., ein Mitarbeiter der Beklagten, der Klägerin Zusatzaufträge. Die Beklagte verweigerte die Bezahlung und berief sich darauf, L. habe für Auftr...