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Gewerbesteuer | Aufhebung des GewSt-Messbescheids wegen Umqualifizierung der Einkünfte im ESt-Bescheid
Der GewSt-Messbescheid ist nach § 35b Abs. 1 Satz 1 GewStG auch dann aufzuheben oder zu ändern, wenn die vorausgegangene Aufhebung oder Änderung des ESt-Bescheids darauf beruht, dass die Tätigkeit der Stpfl. nicht mehr wie bisher als gewerbliche qualifiziert, sondern einer anderen Einkunftsart zugeordnet wird (Bezug: § 35b Abs. 1 GewStG).▶VT 779/04
▶Praxishinweise: Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewStG ist der GewSt-Messbescheid von Amts wegen aufzuheben oder zu ändern, wenn der ESt-Bescheid „aufgehoben oder geändert wird und die Aufhebung oder Änderung den Gewinn aus Gewerbebetrieb berührt”. Eine Umqualifizierung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb S. 940hat einen gänzlichen Wegfall des Gewinns aus Gewerbebetrieb zur Folge und „berührt” deshalb auch den GewSt-Messbescheid. Dies entspricht nach Ansicht des BFH dem Wortlaut und dem Sinn und Z...