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StuB 20/2002 S. 1032

Schmerzensgeldanspruch aufgrund gesundheitsschädigender Arbeitsanweisung?

In der Regel ist ein Arbeitgeber oder ein Vorgesetzter gem. (DB 2002 S. 1508) nicht verpflichtet, ärztliche Untersuchungen zu veranlassen, wenn ein Arbeitnehmer in seiner Person liegende gesundheitliche Bedenken gegen die ihm abverlangten, arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeiten erhebt. In solchen Fällen ist es grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers, einen Arzt aufzusuchen und den Arbeitgeber über die arbeitsplatzbezogene ärztliche Bewertung zu informieren und ggf. entsprechende ärztliche Atteste vorzulegen (entschieden mit Bezug auf §§ 611, 276, 823, 847 BGB; § 105 Abs. 1, §§ 8, 9 SGB VII).