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Einkommensteuer | Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobiliengeschäfte
Die (rückwirkende) Verlängerung der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist jedenfalls dann nicht verfassungswidrig, wenn gem. rkr. (EFG 2002 S. 1177) die früher geltende 2-jährige Spekulationsfrist bei Verkündung und Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002 vom noch nicht abgelaufen war und der Stpfl. daher zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit hatte, das Grundstück steuerfrei zu veräußern (Bezug: § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG; Art. 20 Abs. 3 GG).