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Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht
Bei einer Bewerbung um eine Tätigkeit im Rahmen von Insolvenzverfahren muss jeder Bewerber (RA, StB, Kaufleute) eine faire Chance erhalten, entsprechend seiner gesetzlich vorausgesetzten Eignung in Erwägung gezogen zu werden. Die Chancengleichheit der Bewerber ist gerichtlich überprüfbar ( und 1086/01).▶VT 765/04