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Einbau einer Solaranlage als Erhaltungsaufwand
Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung in eine bereits vorhandene Gaswärmeversorgung eines Wohnhauses stellen Erhaltungsaufwand dar (Anschluss an , BStBl 2003 II S. 604 = StuB 2002 S. 1219; Bezug: § 255 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative HGB; § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 EStG).▶VT 714/04 S. 883
▶Praxishinweise: Durch den Einbau der Solaranlage wird weder eine wesentliche Verbesserung (= deutliche Erhöhung des Gebrauchswerts) noch eine Erweiterung durch bisher nicht vorhandene Bestandteile (= Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit) erreicht. Es wird lediglich eine Ergänzung durch Erschließung einer zusätzlichen Energiequelle geschaffen und dies führt keinesfalls zu nachträglichen Herstellungskosten.