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StuB 19/2003 S. 912

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits für den ersten Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit

Durch Tarifvertrag kann bestimmt werden, dass der Arbeitnehmer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung generell bereits für den ersten Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit beizubringen hat (§§ 3, 5, 12 EFZG; ).▶VT 997/03

Praxishinweise: Eine solche Vereinbarung entspricht § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG und stellt keine Abweichung zuungunsten des Arbeitnehmers i. S. des § 12 EFZG dar. Dasselbe gilt für eine entsprechende tarifliche Regelung. Es ist nicht ersichtlich, warum eine tarifliche Regelung, durch die ebenfalls der Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet wird, anders als eine generelle arbeitsvertragliche Vereinbarung ein Abweichen von den Bestimmungen des EFZG zuungunsten der Arbeitnehmer darstellen soll.

– jg –