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Widerstreitende Steuerfestsetzung i. S. des § 174 Abs. 1 Satz 1 AO 1977
Im Urteil vom - X R 38/00 (BFH/NV 2003 S. 1035) hält der BFH fest, dass eine rechtliche Beurteilung einer Versorgungsleistung einer KG an einen ehemaligen Gesellschafter in einem Feststellungsbescheid dahin gehend, dass keine betriebliche Versorgungsrente und daher keine Betriebsausgaben vorliegen, nicht zwingend für den Folgebescheid die Annahme erfordert, dass eine als Sonderausgabe i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbare Rente oder dauernde Last vorliegt.▶VT 966/03
▶Praxishinweise: Das FA hatte im Streitfall bei der ESt der Gesellschafter angenommen, dass die an den ehemaligen Gesellschafter geflossenen Zahlungen eine nach § 12 Nr. 2 EStG nicht steuermindernd berücksichtigungsfähige Unterhaltsrente darstellen. Die Antragsteller wollten eine Korrektur der betreffenden ESt-Bescheide nach § 174 AO 1977 unter dem Aspekt erreic...