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Konkurrierender Schadenersatzanspruch von GmbH und Alleingesellschafter
Mit Urteil vom - 27 U 212/01 (BB 2002 S. 1560) hat das OLG Hamm entschieden, dass bei gleichgerichteten konkurrierenden Ansprüchen von Alleingesellschafter und Gesellschaft der Anspruch der Gesellschaft den Vorrang genießt.
Praxishinweise: (1) Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: K ist geschäftsführender Alleingesellschafter der D-GmbH. B war bis zu seiner fristlosen Kündigung Ende Februar 2000 der Geschäftsführer der Gesellschaft. Als Geschäftsführer veruntreute B Finanzmittel der GmbH, um diese für private Zwecke zu verwenden. Über das Vermögen der D-GmbH wurde zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet. K begehrt von B nun Schadenersatz für die einbehaltenen Gelder durch Zahlung an sich.
(2) Nach der Rechtsprechung des BGH ist anerkannt, ...