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Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
Das Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit vom ist im BGBl 2002 I S. 2787 verkündet worden und am in Kraft getreten. Das Gesetz sieht eine effektivere Zusammenarbeit von Behörden und neue Befugnisse der Bundesanstalt für Arbeit vor. Zukünftig haften gewerbliche Auftraggeber im Baugewerbe für Sozialversicherungsbeiträge der Auftragnehmer als selbstschuldnerische Bürgen. Weitere Neuerungen betreffen die Mitteilung des Auftraggebers von Chiffre-Anzeigen für Handwerksleistungen an die Handwerkskammern sowie bei bestimmtenS. 983Pflichtverstößen den Ausschluss von Auftragnehmern von öffentlichen Aufträgen. Verschärft wird § 266a StGB, der sich mit dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen befasst.