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Schadenersatz wegen Auflösungsverschuldens
Der Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Auflösungsverschulden des Arbeitgebers gem. § 628 Abs. 2 BGB ist gem. (BB 2002 S. 832) zeitlich begrenzt. Nach dem Zweck der Norm beschränke sich der Anspruch grundsätzlich auf den dem kündigenden Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist einer fiktiven Kündigung entstehenden Vergütungsausfall, zu dem allerdings eine den Verlust des Bestandsschutzes ausgleichende angemessene Entschädigung entsprechend §§ 9, 10 KSchG hinzutreten könne (Bezug: §§ 626, 628 BGB).