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Umsatzsteuer | Übermittlung von USt-Voranmeldungen per Telefax
Der (BFH/NV 2002 S. 1270 ff. = StuB 2002 S. 875) entschieden, dass eine auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck unterschriebene und per Telefax übermittelte USt-Voranmeldung wirksam ist (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG).
Die Konsequenzen aus dieser Entscheidung sollen Anfang Dezember auf Bundesebene erörtert werden. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Erörterung wird gebeten,
in der o. g. Form eingehende USt-Voranmeldungen nicht zurückzuweisen und
aus dieser Übermittlungsform bis auf weiteres keine negativen Folgerungen (z. B. Verspätungszuschlag wegen Nichtabgabe einer wirksamen Steueranmeldung) zu ziehen.