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StuB 18/2003 S. 858

Körperschaftsteuer | Risikogeschäfte einer Kapitalgesellschaft als vGA

Im Beschluss vom  - I B 159/01 (BFH/NV 2003 S. 1093) hält der BFH an seiner Auffassung fest, dass eine Kapitalgesellschaft grundsätzlich darin frei ist, Geschäfte mit einem – auch erheblichen – Verlustrisiko wegen der mit diesen Geschäften einhergehenden Chancen wahrzunehmen. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG habe nicht den Zweck, betriebliche Risiken zu vermeiden.▶VT 906/03

Praxishinweise: Der BFH bezieht sich u. a. auf sein Urteil vom  - I R 106/99 (BFHE 196 S. 173 = StuB 2001 S. 1142), wonach die Annahme, Geschäfte würden im privaten Interesse des Gesellschafters ausgeübt und somit zu einer vGA führen, im Allgemeinen nicht gerechtfertigt sei, nur weil die Kapitalgesellschaft Risikogeschäfte tätige. Im Beschluss vom weist der BFH weiter darauf hin, dass Kapitalgesellschaften keine außerbetriebliche Sphäre ...