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Umsatzsteuer | Rechtsfolgen bei Beendigung der Organschaft
Eine Organschaft endet zu dem Zeitpunkt, zu dem eine der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht mehr erfüllt ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn sich die Stimmrechtsverhältnisse durch Aufnahme weiterer Gesellschafter in die Organgesellschaft entscheidend ändern, der Betrieb des Organträgers oder der Organgesellschaft veräußert oder die Organgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt wird. Zu den möglichen Rechtsfolgen bei Liquidation bzw. Insolvenz der Organgesellschaft oder des Organträgers hat die /S 7105 - 49 - StO 351 Stellung genommen.▶Hinweis: Der Volltext der Vfg. kann beim Kundenservice des NWB-Verlags unter Tel.: 0 23 23/141-171 oder per E-Mail: service@nwb.de angefordert werden.