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BFH 05.10.2005 VII R 7/04, StuB 17/2005 S. 774

Keine Hemmung der Festsetzungsfrist des Haftungsbescheids durch zugrunde liegenden Steuerbescheid

(1) Dem nach § 191 Abs. 3 Satz 4 AO 1977 auf Haftungsbescheide sinngemäß anzuwendenden § 171 Abs. 10 AO 1977 kann nicht entnommen werden, dass der Ablauf der Festsetzungsfrist für den Haftungsbescheid gehemmt ist, soweit und solange in offener Festsetzungsfrist der Steuerbescheid hinsichtlich der Steuer, für die gehaftet wird, noch zulässig ergehen kann. (2) Steuer- und Haftungsbescheid stehen nicht in dem Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid zueinander (Beleg: § 171 Abs. 10, § 191 Abs. 3 Satz 4 AO 1977).NWB WAAAB-57807

Praxishinweise: Nach Ansicht des BFH besteht zwischen Steuer- und Haftungsbescheid keine uneingeschränkte Bindungswirkung. Es fehlt an einer § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 vergleichbaren Regelung, weshalb eine (analoge) Anwendung des § 171 Abs. 10 AO 1977 nicht möglich ist. Die Festsetzungsverjährung für den Haftungsbescheid ist also nicht von der des Steuerbescheids ...