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Erhöhte Investitionszulage nur bei Zugehörigkeit zum verarbeitenden Gewerbe
Der Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht entspricht dem Begriff in dem vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Verzeichnis der Wirtschaftszweige. Ein Betrieb, der Sand und Kies gewinnt, aufbereitet und vertreibt, gehört nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993, nicht zum Wirtschaftszweig „Verarbeitendes Gewerbe, Verarbeitung von Steinen und Erden” (Abschn. D, Unterabschn. DI), sondern zum Wirtschaftszweig „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden” (Abschn. C). Anspruch auf erhöhte Investitionszulage wegen der Zugehörigkeit des Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe besteht für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern im Jahr 1995 nur, wenn der Betrieb nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993, dem verarb...