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StuB 17/2004 S. 800

Beitragszahlung an Sozialversicherer

Erfüllt die Komplementärin der GmbH & Co. während des vorläufigen Insolvenzverfahrens über deren Vermögen die Beitragsforderung eines Sozialversicherungsträgers gegen die GmbH & Co. KG, so ist diese Zahlung im späteren Insolvenzverfahren über das Vermögen der Komplementärin als unentgeltliche Leistung anfechtbar (§§ 93, 134 InsO; OLG Rostock, Urteil vom  - 3 U 111/03, ZinsO 2004 S. 555).▶VT 644/04