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Umsatzsteuer | Änderung der Verhältnisse wegen Wechsels der Besteuerungsart
Der Wechsel von der Besteuerung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG ist eine Änderung der Verhältnisse i. S. des § 15a UStG (Bezug: § 15, § 15a, § 19, § 24 UStG 1993; Art. 20 Richtlinie 77/388/EWG).▶VT 638/04
▶Praxishinweise: § 15a UStG ordnet eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs an, wenn sich die „Verhältnisse”, die für den Vorsteuerabzug maßgebend waren, geändert haben. Die Vorschrift kann deshalb nicht entgegen ihrem Wortlaut dahin gehend ausgelegt werden, dass nur auf eine Änderung der „Verwendungsverhältnisse” abgestellt wird. Das bedeutet, dass bei einem Übergang von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung – ob freiwillig oder von Gesetzes wegen – ein (teilweiser) Vorsteuerabzug im Rahmen der zeitlichen Regelung nachgeholt werden kann.