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Zugehörigkeit einer Darlehensforderung zum notwendigen Betriebsvermögen
Eine Forderung aus einem Darlehen, das ein bilanzierender Land- und Forstwirt dem Eigentümer eines Grundstücks gewährt, ist gem. rkr. (EFG 2004 S. 553) dann notwendiges Betriebsvermögen des Land- und Forstwirts, wenn ihm gleichzeitig ein Ankaufsrecht für das Grundstück eingeräumt und ein langfristiger Pachtvertrag abgeschlossen wird. Eine unterbliebene Aktivierung der Forderung inklusive der gestundeten Zinsen ist im Wege der Bilanzberichtigung erfolgswirksam nachzuholen (Bezug: § 4 Abs. 1 und 2 EStG).▶VT 626/04
▶Praxishinweise: (1) Die Entscheidung des FG betrifft die in der Praxis schwierige Frage, ob eine Darlehensforderung zum notwendigen oder aber nur zum gewillkürten Betriebsvermögen gehört. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH gehö...BStBl 1977 II S. 315, 317