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Zur Haftung eines GbR-Gesellschafters für Altverbindlichkeiten
In der Frage, ob ein neu eintretender GbR-Gesellschafter für vor seinem Eintritt begründete Verbindlichkeiten haftet, ist die Rechtsprechung gespalten: Das OLG Hamm bejaht mit Urteil vom - 28 U 16/01 (NZG 2002 S. 282) die Haftung für Altschulden, das , NZG 2002 S. 284 = ZIP 2002 S. 616) verneint sie.
Praxishinweise: (1) Beide Urteile betreffen Freiberufler-Sozietäten. Beklagte waren ein Steuerberater bzw. ein Rechtsanwalt, die erst nach Entstehung der nun von Mandanten geltend gemachten Bereicherungs- bzw. Schadenersatzansprüche in die jeweilige Sozietät aufgenommen worden waren. Obwohl beide Fälle gleichgelagert sind, kam es zu entgegengesetzten Urteilen: Der vor dem OLG Hamm verklagte Rechtsanwalt wurde zur Zah...