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Berichtigung von Einkünften bei Darlehensgewährung zu unüblich niedrigem Zins
Gewährt eine deutsche Kapitalgesellschaft ihrer ausländischen Enkelgesellschaft ein Darlehen zu einem unüblich niedrigen Zins, so sind ihre Einkünfte auch dann nach § 1 AStG zu berich- S. 877tigen, wenn die Einkünfte der Enkelgesellschaft bei ihrer deutschen Muttergesellschaft nach Maßgabe der §§ 7 ff. AStG hinzugerechnet werden. Eine Doppelbesteuerung ist dann in der Weise zu vermeiden, dass bei der Ermittlung der Zwischeneinkünfte der Muttergesellschaft eine Gegenberichtigung vorgenommen wird (Bestätigung von Tz. 1.5.2 des BStBl I S. 218)
Praxishinweise: § 1 AStG verlangt eine Berichtigung der Einkünfte bei dem Stpfl., dessen Einkünfte durch die unüblichen Vereinbarungen gemindert worden sind (verhinderter Ertrag). Diese vom Gesetz angeordnete Korrektur kan...