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Anteil an vermögensverwaltender GmbH als notwendiges Betriebsvermögen bei einer allgemeinen Unternehmensberatung
Der Anteil an einer vermögensverwaltenden GmbH ist gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: XI R 39/01, EFG 2002 S. 913) als notwendiges Betriebsvermögen bei einer allgemeinen Unternehmensberatung (Unternehmenszweck u. a. Immobilienkonzeption, Vermittlung und Nachweis von Darlehens- und Mietverträgen) anzusehen, wenn das Einzelunternehmen über diese Beteiligung einen ehemaligen erheblichen Ertrag erzielt bzw. wenn der Wertzuwachs des Anteils verdecktes Honorar für das Einzelunternehmen darstellt (Bezug: §§ 4 Abs. 1, 5, 15 Abs. 2 EStG).