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Aufwendungen für den Wiederaufbau eines Anbaus als Herstellungskosten
Der Wiederaufbau eines so abgenutzten Gebäudeteils, dass er unbrauchbar geworden ist, führt gem. (BFH/NV 2003 S. 765) stets zu Herstellungskosten i. S. von § 255 Abs. 2 HGB. Abbruchkosten sowie Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung in Höhe des Restbuchwerts des Gebäudes bzw. Gebäudeteils führen dann zu Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG, wenn das Gebäude nicht mit der Absicht des Abrisses bzw. Teilabrisses erworben wurde.▶VT 811/03