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Entgeltfortzahlung bei Kündigung wegen bevorstehender Arbeitsunfähigkeit
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass einer bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, lässt dies – so das BAG in seinem Urteil vom - 5 AZR 2/01 (BB 2002 S. 1371) – den Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts unberührt, wenn der Arbeitgeber mit der bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit sicher rechnen muss (Bezug: §§ 3, 4, 8 EFZG).