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Verkündung des Transparenz- und Publizitätsgesetzes
Das Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (Transparenz- und Publizitätsgesetz) vom ist im BGBl 2002 I S. 2681 verkündet worden und im Wesentlichen am , in Teilen zum in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung von Empfehlungen der Regierungskommission „Corporate Governance” sowie von Empfehlungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC). Ferner werden zahlreiche weitere Vorschriften zur besseren Informationsversorgung des Aufsichtsrats, zur Zulassung neuer Kommunikationsmedien im Gesellschaftsrecht und zur Deregulierung eingeführt.
Hinweis: Zu diesem Thema haben wir in Heft 13/2002 S. 629 den Beitrag „Facelifting für das auslaufende Konzernbilanzrecht” von Kessler/Strickmann veröffentlicht.