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Änderung des Anwendungserlasses zur AO
Mit wird der Anwendungserlass zur AO vom (BStBl I S. 630), zuletzt geändert durch das (BStBl I S. 64), erneut geändert und teilweise ergänzt. Schwerpunkte sind u. a. die Regelungen in § 122 AO (Bekanntgabe des Verwaltungsakts), § 127 AO (Folgen von Verfahrens- und Formfehlern), § 171 AO (Ablaufhemmung), § 172 AO (Aufhebung/Änderung von Steuerbescheiden), § 174 AO (Widerstreitende Steuerfestsetzung) und zu § 233a AO (Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen).