Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Einschränkung des Vorsteuerabzugs für Kfz gem. § 15 Abs. 1b UStG
Mit § 15 Abs. 1b UStG wurde mit Wirkung ab der Vorsteuerabzug für Aufwendungen zu gemischtgenutzten Fahrzeugen auf 50 % beschränkt. Der (StuB 2001 S. 149) dem EuGH Fragen zur Vereinbarkeit dieser Regelung mit Europäischem Gemeinschaftsrecht vorgelegt. Es werden vermehrt Steuererklärungen abgegeben, in denen die Vorsteuer für den Erwerb und die Nutzung gemischt genutzter Fahrzeuge entgegen der gesetzlichen Regelung zu 100 % geltend gemacht wird. Dazu führt die (vgl. DokSt F. 7 §§ 15–15a UStG S. 8) Folgendes aus:
1. In derartigen Fällen ist grundsätzlich eine von der USt-Erklärung des Stpfl. abweichende Festsetzung der USt vorzunehmen. Falls aus den Angaben in der Steuererklärung die betragsmäßige Auswi...