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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Zur Anwendbarkeit von § 13a ErbStG bei Schenkung von Geld zum Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
Stellt der Schenker dem Beschenkten Geld zum Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zur Verfügung, an der der Schenker selbst nicht unmittelbar beteiligt ist, sind gem. nrkr. (BFH-Az.: II R 6/02, EFG 2002 S. 338) der Freibetrag und der Bewertungsabschlag nach § 13a ErbStG nicht zu gewähren (Bezug: § 13a Abs. 4 Nr. 3, § 13a Abs. 1, § 13a Abs. 2 ErbStG).
Praxishinweise: (1) Das FG hat im Hinblick auf den Wortlaut des § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG sowie unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte und den Sinn und Zweck der Vorschrift die Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG für den Fall einer mittelbaren Anteilsschenkung abgelehnt, bei der der Schenker dem Beschenkten einen Geldbetrag unter der Auflage zuwendet, damit dieser von einem Dritten Anteile an einer Kapitalgesell...