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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Entlastungen nach § 13 Abs. 2a ErbStG bei Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern des Betriebsvermögens
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Der entschieden, die Übertragung lediglich von Sonderbetriebsvermögen ohne den Mitunternehmeranteil, zu dem es gehört, stelle keinen Übergang von Betriebsvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge i. S. des § 13 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 ErbStG in der bis zum anzuwendenden Fassung dar und sei daher nicht begünstigt. Die Entscheidung steht insoweit im Widerspruch zu den zu § 13 Abs. 2a ErbStG ergangenen Verwaltungsanweisungen (gleich lautende Ländererlasse vom , BStBl I S. 905, Tz. 1 Satz 4). In Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder wird gebeten, insoweit die Rechtsgrundsätze des (a. a. O.) nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.