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Einkommensteuer | Abzug von Aufwendungen für Unterbringung in einer Wohngruppe
Aufwendungen für die Unterbringung eines verhaltensauffälligen Jugendlichen in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe können nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn durch ein vor der Unterbringung ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten nachgewiesen wird, dass die Verhaltensauffälligkeiten auf einer Krankheit beruhen und die Unterbringung in der Wohngruppe medizinisch notwendig ist (Bezug: § 32a Abs. 1, § 33 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, § 12 Nr. 1 EStG; § 76 Abs. 1 FGO).▶NWB JAAAB-56125
▶Praxishinweise: Als außergewöhnliche Belastungen sind Krankheitskosten stets als zwangsläufig zu betrachten. Bei einer Unterbringungsmaßnahme kann deshalb von einer Zwangsläufigkeit stets dann ausgegangen werden, wenn die Unterbringung krankheitsbedingt ist. Für eine solche krankheitsbe...