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Einkommensteuer | Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen im Verhältnis zur Schweiz
Mit Schreiben vom - IV B 1 - S 1316 - 42/05 hat das BMF zur Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen im Verhältnis zur Schweiz Stellung genommen. Für die Entlastung von Quellensteuern gelten die §§ 50g und 50h EStG entsprechend.▶ NWB BAAAB-56184