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BFH 01.03.2005 X R 45/03, StuB 15/2005 S. 685

Einkommensteuer | Begründung einer dauernden Last

Anlässlich der Übergabe von Geld- oder Wertpapiervermögen kann eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last begründet werden, wenn diese Werte – unter weiteren Voraussetzungen – vereinbarungsgemäß zur Tilgung von Schulden verwendet werden, mit denen die Anschaffung oder Herstellung von ertragbringendem Vermögen – hier: einem eigengenutzten Einfamilienhaus – finanziert worden war (Anschluss an , BStBl 2004 II S. 95 = StuB 2003 S. 903, unter C. II. 6. b bb; entgegen BStBl I S. 922, Tz. 21 letzter Absatz; Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG).NWB XAAAB-56103

Praxishinweise: Die ertragbringende Anlage von Wertpapier- und Geldvermögen kann zu einer dauernden Last führen, wenn die Ertragsprognose beim Beschenkten – nach Abzug der Versorgungsleistungen – posi...