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Betriebliche Investitionen (§ 2 InvZulG 1999)
Mit Schreiben vom (BStBl I S. 379) hat das BMF zur Gewährung von InvZul nach § 2 InvZulG 1999 für betriebliche Investitionen Stellung genommen. Die Anlagen 2 und 3 dieses BMF-Schreibens – Aufstellung der Arbeitsmarktregion Berlin und des Randgebiets des Fördergebiets – i. d. F. des (BStBl I S. 843) sind nunmehr durch das ersetzt worden.▶VT 777/03