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Verdeckte Gewinnausschüttungen durch Zuführungen zur Pensionsrückstellung?
Im Urteil vom - I R 44/01 (BFH/NV 2003 S. 945) äußert der BFH sich entgegen der Verwaltungsauffassung im (BStBl I S. 512 = StuB 1999 S. 660, Tz. 2.2 und 2.3). Nach dieser Verwaltungsauffassung ist die Finanzierbarkeit einer Pensionszusage gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter dann zu verneinen, wenn bei einem unmittelbar nach dem Bilanzstichtag eintretenden Versorgungsfall der Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Ende des Wirtschaftsjahres auch nach Berücksichtigung einer Rückdeckungsversicherung zu einer Überschuldung in der Bilanz führen würde. Die Finanzierbarkeit der Pensionszusage sei danach unter Einbeziehung einer etwa bestehenden Rückdeckungsversicherung anhand eines fiktiven vorzeitigen Versorgungsfalls...