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Aufwendungen für die Ablösung einer Stellplatzverpflichtung als Herstellungskosten
Aufwendungen für die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen wegen (Nutzungs-)Änderung des Gebäudes (§ 39 Abs. 1 Satz 3 i. V. mit Abs. 5 LBO BW a. F. = § 37 Abs. 2 LBO BW n. F.) zählen zu den Herstellungskosten, wenn die zur Änderung führende Baumaßnahme als Herstellung i. S. von § 255 Abs. 2 HGB anzusehen ist (Ergänzung zum , BStBl II S. 702; Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 EStG; § 255 Abs. 2 HGB).▶VT 757/03
▶Praxishinweise: Für die Qualifizierung der Ablösebeträge als Herstellungskosten oder sofort abzugsfähige Werbungskosten ist entscheidend, in welchem Zusammenhang diese angefallen sind. Entstehen die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung (Herstellung) eines Gebäudes, so sind auch die Ablösebeträge als Herstellungskosten zu qualifizieren. En...