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Umsatzsteuer | Überlassung von Kfz durch Sparkassen an Arbeitnehmer zu deren privater Nutzung
Mit Vfg. vom wurde für die Ermittlung der abzugsfähigen Vorsteuern aus der Überlassung von Kfz durch Sparkassen an Arbeitnehmer zu deren privater Nutzung ein vereinfachtes Verfahren zugelassen. Danach wird bei einer Berechnung der auf die Privatnutzung entfallenden USt nach der 1 %-Regelung zum Vorsteuerabzug ein Betrag zugelassen, der der USt für die Privatnutzung, gekürzt pauschal um 20 % für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten, entspricht. Klarstellend wird hierzu auf Folgendes hingewiesen:
Als Bemessungsgrundlage für die auf die Privatnutzung entfallende USt ist – abweichend zu den lohnsteuerlichen Regelungen und zum (BStBl I S. 819 ff.) nur von dem Wert der allgemeinen Privatnutzung (monatlich ...