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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei beabsichtigten steuerpflichtigen Vermietungsumsätzen
1. Wenn ein Unternehmer nachweisbar beabsichtigt, Bauleistungen für steuerpflichtige Vermietungsumsätze zu verwenden, entsteht das Recht auf sofortigen Abzug der ihm dafür gesondert berechneten USt als Vorsteuer im Besteuerungszeitraum des Bezugs der Bauleistungen.
2. Die Aufgabe der Absicht, die empfangenen Bauleistungen für steuerpflichtige Vermietungsumsätze zu verwenden, im folgenden Besteuerungszeitraum führt nicht rückwirkend zum Wegfall des Vorsteuerabzugsanspruchs. Vielmehr kann die Absichtsänderung zur Vorsteuerberichtigung führen.
§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1991/1993; Art. 17, Art. 20 Richtlinie 77/388/EWG
Praxishinweise: Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht mit dem Bezug der Eingangsleistungen, wenn die Absicht nachgewiesen ist, dass steuerpflichtige Umsätze getätigt werden sollen. Eine Änderung dieser Absicht s...