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Rechts- und Parteifähigkeit einer in den USA gegründeten Kapitalgesellschaft
Aufgrund des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA vom (BGBl 1956 II S. 487) ist eine in den USA wirksam gegründete und noch bestehende Kapitalgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland rechtsfähig, gleichgültig, wo ihr effektiver Verwaltungssitz liegt (, ZIP 2003 S. 720).▶VT 751/03
▶Praxishinweise: Der BGH weist in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass dann, wenn Inländerbehandlung, Meistbegünstigung und Niederlassungsfreiheit in einem zwischenstaatlichen Vertrag vereinbart sind und eine Gesellschaft sich demgemäß in einem anderen Land geschäftlich betätigen darf, ihr dort nicht die Rechtspersönlichkeit abgesprochen werden kann, die ihr nach dem Recht des Sta...