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StuB 14/2003 S. 667

Erweiterung einer Außenprüfung bei Verdacht einer Steuerstraftat

Im Beschluss vom  - XI B 60/02 (n. v.) bejaht der BFH die Frage, ob die Erweiterung einer Außenprüfung i. S. des § 193 AO 1977 auf solche Steuerarten und Veranlagungszeiträume rechtmäßig ist, für welche der Verdacht einer Steuerstraftat besteht und für die nach der Erweiterung der Betriebsprüfung das Steuerstrafverfahren eingeleitet wird.▶VT 749/03

Praxishinweise: Die Zulässigkeit eines Nebeneinanders von Außenprüfung und Steuerfahndungsprüfung ergibt sich nach Ansicht des BFH eindeutig aus § 393 Abs. 1 Satz 1 AO 1977. Würde das Steuerstrafverfahren eine Außenprüfung ausschließen, ginge § 393 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 ins Leere. Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens hindere weitere Ermittlungen durch die Außenprüfung unter Erweiterung des Prüfungszeitraums nicht. Die Finanzbehörde ermittele den Sachverhalt auch bei Verdacht ...