Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Haftung des Gehilfen für rückständige Umsatzsteuer bei Scheinrechnungen
In einem Aussetzungsverfahren hat der (n. v.) die Teilnahme an einer Steuerhinterziehung als Gehilfe als für die Haftungsinanspruchnahme nach § 71 i. V. mit § 370 AO 1977 ausreichend angesehen. Beihilfe zur Steuerverkürzung i. S. des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 liege dabei auch vor, wenn auf Betreiben des Beteiligten Scheinrechnungen erstellt würden, die nach seinem Willen Eingang in S. 725die Buchführung des Stpfl. und damit in die unrichtigen Angaben über die Höhe der tatsächlich abzugsfähigen Vorsteuer in den USt-Voranmeldungen fänden, und das ganze Unternehmen, an dem der Beteiligte als Helfer mitgewirkt habe, ausschließlich darauf abziele, einen Vorteil durch Steuerhinterziehung zu erreichen.
Praxishinweise: (1) Der für die USt einer Gesellschaft ...