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Vorliegen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
Die entgeltliche (Mit-)Überlassung eines medizinischen Großgeräts und nichtärztlichen medizinisch-technischen Personals an eine ärztliche Gemeinschaftspraxis durch ein Krankenhaus i. S. des § 67 Abs. 1 AO 1977 stellt einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar (Bezug: §§ 14, 65, 67 AO 1977; § 5 Abs. 1 Nr. 9 Sätze 1 und 2 KStG).▶NWB ZAAAB-54368
▶Praxishinweise: Die Überlassung ging im Streitfall über eine bloße Vermögensverwaltung deshalb hinaus, weil die Gestellung von Personal und Verbrauchsmaterial von nicht untergeordneter Bedeutung hinzutraten. Eine Hinzurechnung zum eigentlichen Zweckbetrieb war ebenfalls nicht möglich, weil die Überlassung keine ärztliche bzw. pflegerische Leistung darstellte. Auch ein eigener Zweckbetrieb konnte nicht angenommen werden, da die Überlassung sel...