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StuB 13/2005 S. 597

Körperschaftsteuer | Angemessenheit der Geschäftsführervergütung bei Aufnahme einer zusätzlichen Geschäftsführertätigkeit

(1) Arbeitet ein Gesellschafter-Geschäftsführer zusätzlich für ein weiteres Unternehmen, so ist dies gem. (BFH/NV 2005 S. 77) bei der Bestimmung des angemessenen Gehalts in der Regel mindernd zu berücksichtigen. Das gilt auch für mehrfache Tätigkeiten bei mehreren Schwestergesellschaften innerhalb einer Unternehmensgruppe (Bestätigung der , BStBl 2004 II S. 132 = StuB 2003 S. 857, und I R 80, 81/01, BFH/NV 2003 S. 1346). (2) Ist die Gesamtausstattung des Geschäftsführergehalts im Zusagezeitpunkt ihrer Höhe nach nicht zu beanstanden, verschiebt sich in der Folgezeit aber die „Parität zwischen Leistung und Gegenleistung” durch Aufnahme einer zusätzlichen Geschäftsführertätigkeit bei einer anderen Gesellschaft, so folgt daraus jedenfalls solange keine vGA, wie die gezahlt...