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Keine Zulagenbegünstigung bei längerfristiger Nutzungsüberlassung an branchenfremden Betrieb
Der Anspruch auf Investitionszulage entfällt, wenn der Investor die begünstigten Wirtschaftsgüter längerfristig einem Betrieb zur Nutzung überlässt, der zu einer von der Zulagenförderung ausgeschlossenen Branche gehört (Bezug: § 2 Satz 1 Nr. 2, § 3 Satz 3 InvZulG 1996).▶VT 488/04
▶Praxishinweise: Die Verbleibensvoraussetzung ist nach Ansicht des BFH nur erfüllt, wenn
eine kurzfristige Nutzungsüberlassung (bis zu drei Monaten) vorliegt oder S. 614
eine längerfristige Nutzungsüberlassung (mehr als drei Monate) vorliegt und der Nutzer seinerseits die Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage erfüllen würde.
Eine andere Sicht würde dazu führen, dass im Ergebnis eine Zulage für Betriebe (Branchen) gewährt würde, die vom Gesetzgeber ausdrücklich von der Begünstigung ausgeschlossen bl...